Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020
Notbetreuung –
Sie können Ihr Kind trotz Schulschließung ausnahmsweise von der Schule in der Zeit von 8:00 bis 15.00 Uhr betreuen lassen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Variante A:
Beide Elternteile arbeiten während der Betreuungszeit (8.00 bis 15:00 Uhr) in unentbehrlichen Schlüsselpositionen und legen bis spätestens Mittwoch, 18.03.2020 in der Schule den Antrag auf Betreuung vor.
Variante B:
Sie sind alleinerziehend und arbeiten während der Betreuungszeit (8.00 bis 15:00 Uhr) in unentbehrlichen Schlüsselpositionen und legen bis spätestens Mittwoch, 18.03.2020 in der Schule den Antrag auf Betreuung vor.
ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt selbstverständlich nicht, wenn Ihr Kind
- Krankheitssymptome aufweist,
- in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind,
- sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Coronavirus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.