Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020

Notbetreuung  –

Sie können Ihr Kind trotz Schulschließung ausnahmsweise von der Schule in der Zeit von 8:00 bis 15.00 Uhr betreuen lassen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Variante A:

Beide Elternteile arbeiten während der Betreuungszeit (8.00 bis 15:00 Uhr) in unentbehrlichen Schlüsselpositionen und legen bis spätestens Mittwoch, 18.03.2020 in der Schule den Antrag auf Betreuung vor.

Variante B:

Sie sind alleinerziehend und arbeiten während der Betreuungszeit (8.00 bis 15:00 Uhr) in unentbehrlichen Schlüsselpositionen und legen bis spätestens Mittwoch, 18.03.2020 in der Schule den Antrag auf Betreuung vor.

 

ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt selbstverständlich nicht, wenn Ihr Kind

  • Krankheitssymptome aufweist,
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind,
  • sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Coronavirus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.

Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: sekretariat@rsh-bonn.nrw.schule