Einen guten Start ins neue Schuljahr!!!

Einen guten Start ins neue Schuljahr –

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

die Sommerferien neigen sich dem Ende zu. Das letzte Schuljahr war bereits sehr ungewöhnlich. Auch das neue wird uns bestimmt an vielen Stellen weiter herausfordern.

Im Folgenden erhalten Sie und ihr wichtige Informationen zum Schulstart nächste Woche:

Die Jahrgänge 6-10 starten wie angekündigt am Mittwoch, 12.08.2020, um 7.55 Uhr auf dem Schulhof an den neu markierten Aufstellplätzen.

Die neuen Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs kommen am Donnerstag, 13.08.2020, zu den im Elternbrief genannten Uhrzeiten an den Haupteingang.

Der Unterricht endet in der 1. Woche jeweils um 12:30 Uhr. Am Montag, 17.08.2020, unternehmen alle Klassen einen Wandertag.

Hygienekonzept

Die wichtigste neue Regel im „angepassten Schulbetrieb“ lautet:

Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände und im Gebäude!

Sie als Eltern sind für die Beschaffung verantwortlich, geben Sie bitte Ihren Kindern täglich 2-3 Masken zum Wechseln mit.

Ihr Kind hat einen Schnupfen?

Auch bei geringen Anzeichen einer Erkältung (z.B. Schnupfen) muss ihr Kind für einen Tag zu Hause bleiben. Kommen weitere Symptome dazu (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) liegt der Verdacht einer Covid 19 Erkrankung vor: Ihr Kind muss getestet werden!!!

Unser bisheriges Hygienekonzept haben wir nach den neuen Vorgaben des Schulministeriums überarbeitet. Es sollen wieder ganze Klassen und Jahrgangskurse unterrichtet werden. Die Klassen werden u. a. vor Unterrichtsbeginn und nach den Pausen auf dem Schulhof abgeholt, dort, wo möglich, soll Abstand gehalten werden, es gibt feste Lerngruppen mit festen Sitzplätzen, gesonderte Ein- und Ausgänge, Lunchpakete statt Mensabetrieb und der Sportunterricht wird draußen stattfinden.

Unterrichtsbetrieb

Den Großteil des Unterrichts in diesem Schuljahr können wir im normalen Präsenzunterricht anbieten. Einige wenige Stunden werden weiterhin im Distanzunterricht unterrichtet werden müssen. Unsere Vertretungsreserve ist zur Zeit leider gering, zudem dürfen Klassen coronabedingt momentan auch nicht mehr zur Mitbetreuung jahrgangsübergreifend aufgeteilt werden. Dies kann zu vorübergehenden Stundenkürzungen oder kurzfristigem Distanzlernen führen.

Sie waren in einem Risikogebiet im Urlaub?

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Corona-Einreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Ihr Kind hat eine Vorerkrankung? Ein Angehöriger zuhause ist vorerkrankt?

Lesen Sie bitte die Informationen am Ende!

 

Das gesamte Team der Realschule Hardtberg freut sich, euch, liebe Schülerinnen und Schüler, nach der Sommerpause wieder zu sehen!

Ich wünsche uns allen einen guten Start ins neue Schuljahr!

B. Petry

Schulleiter

 

Information

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern sowie Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

 

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

 

Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: sekretariat@rsh-bonn.nrw.schule