Aktualisierung des Hygienekonzeptes (ab 01.09.2020) – Maskengebot beschlossen

Aktualisierung des Hygienekonzeptes – Schulkonferenz beschließt Maskengebot

Die Maskenpflicht im Unterricht besteht seit dem 01.09.2020 in NRW nicht mehr. Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände, in den Fluren und auf dem Schulhof bleibt weiter bestehen.

Bisher wurden mit der Maskenpflicht im Unterricht gute Erfahrungen gemacht. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere Schulpersonal haben sich sicherer gefühlt. Personen aus Risikogruppen konnten besser geschützt werden, bei dem Fall des Corona-erkrankten Schülers in der vorletzten Woche wurden nur die engen Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt, eine Quarantäne der ganzen Klasse konnte so vermieden werden.

Die Schulkonferenz hat heute bis auf Weiteres ein Maskengebot  beschlossen. Die SuS sollen freiwillig im Unterricht – auch auf dem Sitzplatz – eine Maske tragen. Schüler, Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten im Schulgebäude, die eine Vorerkrankung haben oder die Menschen in ihrer Familie schützen wollen, sollen sich damit sicherer fühlen.

 

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