Ab Montag 19.04.: Wechselunterricht für die Jahrgänge 5-10 – Start mit Gruppe B

An dieser Stelle erfahren Sie weitere Einzelheiten ab Freitagvormittag, 16.04.21.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

Im Folgenden erhalten Sie und ihr aktuelle Informationen zur Unterrichtssituation ab Montag, 19.04.21:

Unterricht mit Testpflicht für die Jahrgänge 5-10  in Präsenz in halben Klassen – Situation wie vor den Osterferien
Die Jahrgänge 5-10 erhalten nächste Woche Präsenzunterricht, sofern sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule selbst testen. Am Montag starten die Schülerinnen und Schüler der Gruppe B!

Für die  Jahrgänge 8 und 9 beginnt am Montag und Dienstag der Unterricht erst zur 2. Stunde (9.15 Uhr)!

Erweiterte pädagogische Betreuung
Für die Jahrgänge 5 und 6 findet von 08:30 bis 13:30 Uhr eine Betreuung statt. Sollte Ihr Kind bis vor den Osterferien oder in dieser Woche an den Tagen, an denen kein Präsenzunterricht stattgefunden hat,  daran teilgenommen haben und der Bedarf weiter bestehen, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Sie können Ihr Kind dann an diesen Tagen in die Schule schicken. Sollte ein neuer Bedarf entstanden sein, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung.

Testpflicht – 2 Selbsttests pro Woche
Alle Schülerinnen und Schüler, die ab Montag am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen, müssen sich zweimal pro Woche unter Aufsicht in der Schule selbst testen. Alternativ kann die Bescheinigung eines sogenannten “Bürgertests” vorgelegt werden, der negativ ist und nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Alle Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und haben keinen Anspruch auf individuellen Distanzunterricht.

 Verhalten  nach einem positiven Selbsttest

Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, handelt es sich zuerst einmal um einen Corona-Verdachtsfall, der durch einen PCR-Test beim Kinder- oder Hausarzt/ im Testzentrum abgeklärt werden muss. In diesem Fall werden die Eltern telefonisch informiert und müssen ihr Kind umgehend in der Schule abholen kommen. Wir müssen den positiven Test an das Gesundheitsamt melden.

Verhalten nach einem negativen Testergebnis

Insbesondere, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt, wie z. B. in der frühen Phase (etwa in den ersten fünf Tagen) nach einer Ansteckung oder ab der zweiten Woche nach Symptombeginn kann ein Selbsttest negativ sein, obwohl eine Infektion vorliegt. Die Personen können dann ansteckend für andere Menschen sein.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich alle weiterhin an die bekannten Hygienemaßnahmen halten!

Wir freuen uns, Ihre Kinder bzw. euch in der nächsten Woche alle wiederzusehen!

Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: sekretariat@rsh-bonn.nrw.schule