27.03.23 Streik der SWB Bonn – Schulpflicht besteht grundsätzlich weiter

Die Schulpflicht besteht grundsätzlich auch an Streiktagen –

Bitte bilden Sie als Eltern Fahrgemeinschaften, die Schülerinnen und Schüler können auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad/ Roller in die Schule kommen – sofern die Strecke zumutbar ist.

Sollte ein Schulbesuch nicht möglich sein, rufen Sie im Sekretariat an und geben Ihrem Kind am Folgetag einen schriftliche Entschuldigung mit.

Fogende Buslinien fahren am 27.03.2023:  SWB

Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: sekretariat@rsh-bonn.nrw.schule