Di. u. Mi. 05. u. 06.03.24 Streik der SWB Bonn – Schulpflicht besteht grundsätzlich weiter

Die Schulpflicht besteht grundsätzlich auch an Streiktagen –

Hinweis des Schulministeriums: Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie z.B. einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs oder vergleichbaren Protestaktionen und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin. Eltern müssen demnach dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen.

 

Bitte bilden Sie als Eltern Fahrgemeinschaften, die Schülerinnen und Schüler können auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad/ Roller in die Schule kommen – sofern die Strecke zumutbar ist.

Sollte ein Schulbesuch im Ausnahmefall nicht möglich sein, rufen Sie im Sekretariat an und geben Ihrem Kind am Folgetag einen schriftliche Entschuldigung mit.

Streikfahrplan

Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: sekretariat@rsh-bonn.nrw.schule